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Pflegegrade

Die Pflegegrade

Am 01.01.2017 wurden die bisherigen Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 durch die fünf neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ersetzt. Die neuen Pflegegrade dienen ebenfalls zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit der Betroffenen. Das Hauptaugenmerk dieser Änderungen liegt im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vorallem auf Demenzerkrankungen. Die Betroffenen sollen die gleichen Pflegeleistungen wie körperlich Pflegebedürftige erhalten. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte werden je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in die fünf neuen Pflegegrade eingestuft.

Das neue Prüfverfahren

Bei dem neuen Prüfverfahren NBA (Neues Begutachtungsassessment) überprüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder gegebenenfalls anderer Prüforganisationen neue Antragsteller persönlich anhand eines umfangreichen und komplexen Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Dieser Grad der Selbstständigkeit wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Anhand dieses Gutachtens entscheiden die jeweiligen Pflegekassen, ob und welchen Pflegegrad sie dem Betroffenen zuweisen.

Während des NBA wird die betroffene Person in sechs Segmenten auf ihre Selbstständigkeit geprüft.

  • Mobilität (10 %)
    Beispielsweise Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition oder Fortbewegen
    innerhalb des eigenen Wohnbereiches und Treppensteigen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
    Beispielsweise das Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, die örtliche und zeitliche Orientierung
    oder das Verstehen von Sachverhalten und Informationen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
    Beispielsweise motorisch ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten, verbale Aggression, Ängste,
    Antriebslosigkeit oder depressive Stimmungslage
  • Selbstversorgung (40 %)
    Beispielsweise Körperpflege (Zahnpflege, rasieren, duschen oder baden, usw.),
    An- und Auskleiden oder Ernährung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder
    therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
    Beispielsweise Medikation, Injektionen, Messung und Deutung von Körperzuständen,
    Verbandswechsel und Wundversorung oder Arztbesuche
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
    Beispielweise Ruhen und Schlafen, in die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen
    oder Interaktion mit Personen im direkten Umfeld und außerhalb des direkten Umfeldes