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Die Ambulante Pflege

Die Ambulante Pflege

Bei der Ambulanten Pflege, die auch „häusliche Pflege“ genannt wird, handelt es sich um die pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause. Diese Pflege kann durch einen pflegenden Angehörigen oder einen Ambulanten Pflegedienst erfolgen. Beiden Varianten können auch miteinander kombiniert werden, sodass ein pflegender Angehöriger entlastet wird. Ob die Kombination möglich ist, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.

Leistungen von Ambulanten Pflegediensten

  • Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, usw.)
  • Medizinische Behandlungspflege (Verbandswechsel, Medikamentenvergabe, usw.)
  • Seniorenbetreuung (Beschäftigung, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, usw.)
  • Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Waschen, Einkaufen, usw.)
  • Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen (Beratungsangebote, Pflegekurse, usw.)
  • Regelmäßige Beratungs- und Qualitätssicherungsbesuche (bei der Pflege durch einen Angehörigen)

Kosten für die Ambulante Pflege

Die Kosten für die ambulanten Pflegeleistungen übernimmt die Pflegeversicherung – es muss jedoch mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Wenn ein Ambulanter Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen übernimmt, erhält dieser sogenannte Pflegesachleistungen. Wird die pflegebedürftige Person durch einen Angehörigen gepflegt, erhält diese Pflegegeld. Die Höhe der Pflegesachleistungen und des Pflegegeldes ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0,00 € 0,00 €
Pflegegrad 2 316,00 € 689,00 €
Pflegegrad 3 545,00 € 1.298,00 €
Pflegegrad 4 728,00 € 1.612,00 €
Pflegegrad 5 901,00 € 1.995,00 €