Die verschiedenen Arten der Pflege
Es gibt einige verschiedene Pflegearten, die sich in der Regel an der Pflegebedürftigkeit einer Person orientieren. Rechtlich ist eine Person dann pflegebedürftig, wenn sie mindestens sechs Monate Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags benötigt. Dies ist in der Regel bei Krankheit oder Behinderung der Fall und schließt beispielsweise die Nahrungsaufnahme und die Körperpflege mit ein. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegrade eingestuft, die dann auch angeben, welche Pflegemaßnahmen benötigt werden.
Stationäre Pflege
Bei dieser Art der Pflege werden die pflegebedürftigen Senioren und Seniorinnen dauerhaft in dafür vorgesehenen Einrichtungen untergebracht und dort gepflegt und betreut. Dies geschieht immer dann, wenn eine Person dauerhaft gepflegt werden muss und keine anderen Pflegearten mehr eingesetzt werden können. Die Kosten für die medizinische Versorgung während der stationären Pflege übernimmt die Pflegeversicherung. Weitere Aufwendungen für die Verpflegung und die Unterbringung in einer Einrichtung müssen von der pflegebedürftigen Person selber gezahlt werden.
Teilstationäre Pflege
Bei dieser Art der Pflege werden pflegebedürftige Menschen entweder am Tag oder in der Nacht verpflegt und betreut. Dies ist vor allem ein gutes Modell für Angehörige, die Ihre pflegebedürftigen Verwandten betreuen und beispielsweise tagsüber einer beruflichen Beschäftigung nachgehen. So ist eine lückenlose Pflege gewährleistet. Die Kosten des teilstationären Aufenthalts werden von der Pflegeversicherung getragen. Verpflegung und Transport müssen jedoch von der pflegebedürftigen Person selber getragen werden.
Ambulante Pflege
Diese Art der Pflege zeichnet sich dadurch aus, dass ausgebildete Pflegekräfte die pflegebedürftige Person je nach Bedarf in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus besucht. Dies kann mehrmals täglich oder auch mehrmals wöchentlich sein. Der behandelnde Arzt und die Pflegeversicherung entscheiden zusammen, welche Pflegemaßnahmen übernommen werden. Maßnahmen, die darüber hinaus gehen, müssen selber bezahlt werden. Die Pflegemaßnahmen beinhalten die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Pflege.
Verhinderungspflege
Bei dieser Art der Pflege werden pflegebedürftige Menschen für einen bestimmten Zeitabschnitt in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht und dort betreut. Die Verhinderungspflege kommt immer dann in Frage, wenn die Pflege einer Person für einen absehbaren Zeitraum nicht gewährleistet werden kann.
Intensivpflege
Bei dieser Pflegeart werden Menschen mit einer akuten und/oder lebensbedrohlichen Erkrankung betreut. Sämtliche Körperfunktionen werden überwacht und dokumentiert. Im Falle eines Notfalls können von der speziell ausgebildeten Pflegekraft Sofortmaßnahmen ergriffen.
Vollzeitpflege
Bei der Pflegeart der Vollzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen betreut, die einen besonders hohen Pflegeaufwand benötigen. Dies kann entweder ambulant oder stationär durchgeführt werden.
Kurzzeitpflege
Bei dieser Art der Pflege werden Menschen betreut, die nur für einen begrenzten Zeitraum Pflege benötigen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Kurzzeitpflege ein längerer Krankenhausaufenthalt vorausgeht und die Person aus gesundheitlichen Gründen noch nicht wieder alleine zu Hause sein kann. Manchmal kommt die Kurzzeitpflege auch in Frage, wenn sich eine Person nicht mehr selber versorgen kann, aber noch auf einen Platz im Pflegeheim warten muss.
Palliativpflege
Bei dieser Art der Pflege werden Menschen betreut, die eine lebensbedrohliche und/oder unheilbare Krankheit im Endstadium haben. Das Pflegeziel der Palliativpflege ist eine Minderung der körperlichen und geistigen Leiden, um die noch verbliebene Lebenszeit würdevoll zu gestalten. Eine Behandlung der Krankheit findet nicht mehr statt. Die Palliativpflege wird von speziell ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt und findet in der Regel stationär statt.
Hospizpflege
Bei dieser Pflegeart werden Menschen betreut, bei denen klar ist, dass diese bald sterben werden. Diese werden von speziell ausgebildeten Pflegekräften versorgt, um ihnen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Auch die Angehörigen werden von ihnen betreut. Die Unterkünfte, Hospize genannt, sind überwiegend klein und familiär gestaltet und haben flexible Besuchszeiten.