Zum Inhalt springen

Thema Pflegegrade – Teil II – Die Begutachtung

Thema Pflegegrade – Teil II – Die Begutachtung

Im zweiten Teil der Beitragsreihe „Thema Pflegegrade“ geht es heute im Detail um das neue Prüfverfahren für die Pflegegrade.

Begutachtung mit Punkten

Wie bereits im ersten Teil unserer Beitragsserie erwähnt, wird anhand des Gutachtens entschieden, ob und welchen Pflegegrad die Pflegekasse dem Betroffenen zuweist. Das Gutachten wird von einer der anerkannten Prüforganisationen erstellt. Je mehr Punkte die begutachtete Person erhält, desto niedriger wird die vorhandene Selbstständigkeit eingeschätzt und desto höher wird der Pflegegrad eingestuft.

Nachfolgend werden die Pflegestufen mit den dazugehörigen Punktebereichen aufgelistet.

Pflegegrad Grad der Selbstständigkeit Punktebereich
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 12,5 bis unter 27 Punkte
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit 27 bis unter 47,5 Punkte
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit 47,5 bis unter 70 Punkte
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit 70 bis 90 Punkte
5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

90 bis 100 Punkte

Inhalte der Begutachtung

Während des Prüfverfahrens wird der Begutachtete in sechs unterschiedlichen Bereichen auf seine Selbstständigkeit überprüft. Nachfolgend sind diese Bereiche und einige Beispiele dargestellt.

  1. Mobilität (10 %)
    Treppensteigen, Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Fortbewegen innerhalb der eigenen Wohnung
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
    Örtliche und zeitliche Orientierung, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Personen aus dem familiären Umwelt
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
    Verbale Aggression, Antriebslosigkeit, depressive Stimmung, motorisch ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten
  4. Selbstversorgung (40 %)
    Ernährung, An- und Ausziehen, Zahnpflege, Körperpflege, Gesichtspflege
  5. Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder
    therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
    Medikamenteneinnahme, Injektionen, Messung und Deutung von Körperwerten, Verbandswechsel und Arztbesuche
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
    Interaktionen mit Personen aus dem direkten Umfeld, Interaktionen mit Personen außerhalb des direkten Umfeldes, Ruhen und Schlafen

Neben den sechs aufgeführten Bereichen gibt es noch zwei weitere Segmente – Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung. Diese fließen zwar nicht mit in die Bewertung ein, sollen den späteren Pflegekräften aber dabei helfen, einen individuellen Pflegeplan auszuarbeiten.