Thema Pflegegrade – Teil II – Die Begutachtung
Im zweiten Teil der Beitragsreihe „Thema Pflegegrade“ geht es heute im Detail um das neue Prüfverfahren für die Pflegegrade.
Begutachtung mit Punkten
Wie bereits im ersten Teil unserer Beitragsserie erwähnt, wird anhand des Gutachtens entschieden, ob und welchen Pflegegrad die Pflegekasse dem Betroffenen zuweist. Das Gutachten wird von einer der anerkannten Prüforganisationen erstellt. Je mehr Punkte die begutachtete Person erhält, desto niedriger wird die vorhandene Selbstständigkeit eingeschätzt und desto höher wird der Pflegegrad eingestuft.
Nachfolgend werden die Pflegestufen mit den dazugehörigen Punktebereichen aufgelistet.
Pflegegrad | Grad der Selbstständigkeit | Punktebereich |
1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 12,5 bis unter 27 Punkte |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 27 bis unter 47,5 Punkte |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 47,5 bis unter 70 Punkte |
4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 70 bis 90 Punkte |
5 |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
90 bis 100 Punkte |
Inhalte der Begutachtung
Während des Prüfverfahrens wird der Begutachtete in sechs unterschiedlichen Bereichen auf seine Selbstständigkeit überprüft. Nachfolgend sind diese Bereiche und einige Beispiele dargestellt.
- Mobilität (10 %)
Treppensteigen, Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Fortbewegen innerhalb der eigenen Wohnung - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
Örtliche und zeitliche Orientierung, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Personen aus dem familiären Umwelt - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
Verbale Aggression, Antriebslosigkeit, depressive Stimmung, motorisch ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten - Selbstversorgung (40 %)
Ernährung, An- und Ausziehen, Zahnpflege, Körperpflege, Gesichtspflege - Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder
therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
Medikamenteneinnahme, Injektionen, Messung und Deutung von Körperwerten, Verbandswechsel und Arztbesuche - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Interaktionen mit Personen aus dem direkten Umfeld, Interaktionen mit Personen außerhalb des direkten Umfeldes, Ruhen und Schlafen
Neben den sechs aufgeführten Bereichen gibt es noch zwei weitere Segmente – Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung. Diese fließen zwar nicht mit in die Bewertung ein, sollen den späteren Pflegekräften aber dabei helfen, einen individuellen Pflegeplan auszuarbeiten.