Die Kosten für eine vollstationäre Pflege
Sämtliche Kosten für eine vollstationäre Pflege in einem Seniorenheim werden in einem sogenannten Heimvertrag festgehalten. Sie unterscheiden sich nach dem jeweiligen Pflegegrad von pflegebedürftigen Personen und setzen sich aus unterschiedlichen Positionen zusammen. Ein gesetzlich vorgeschriebener Teil der monatlichen Kosten wird von der Pflegeversicherung übernommen. Verpflegung und Unterbringung müssen jedoch von der pflegebedürftigen Person selber übernommen werden. Dabei steigen die Leistungen der Pflegeversicherung mit der Höhe der Pflegestufe. Der Eigenanteil bleibt jedoch in jedem Pflegegrad gleich. Seit dem 01. Januar 2017 gilt in Pflegeheimen der sogenannte „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Dieser legt fest, dass alle Bewohner und Bewohnerinnen innerhalb eines Pflegeheims den selben Eigenanteil zahlen müssen.
Der Eigenanteil pro Monat
Wie schon erwähnt, müssen die Kosten für die Unterbringung in einem eigenen Zimmer und die Verpflegung von der pflegebedürftigen Person selber bezahlt werden. Diese Kosten – der sogenannte Eigenanteil – sind für alle Bewohner und Bewohnerinnen eines Seniorenheims gleich. Darüber hinaus gibt es auch noch die sogenannten Investitionskosten, die selber bezahlt werden müssen. Diese umfassen zum Beispiel Umbaumaßnahmen oder Modernisierungsarbeiten des Seniorenheims. In einigen Seniorenheimen muss monatlich noch eine sogenannte Ausbildungsumlage bezahlt werden. Mit dieser Umlage finanzieren die Pflegeheime die Kosten für die Ausbildung von Altenpflegern und Altenpflegerinnen. Aus diesem Grund fällt die Ausbildungsumlage nur in Pflegeheimen an, die selbst ausbilden. Des Weiteren gibt es noch die Zusatzleistungen, die jeder Bewohner/jede Bewohnerin in Anspruch nehmen kann. Diese werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen, sondern müssen selber getragen werden.
Der Anteil der Pflegekasse pro Monat
Die Pflegekasse übernimmt ab dem 2. Pflegegrad einen gesetzlich festgelegten Anteil der Pflegekosten.
Pflegegrad | Monatlicher Anteil der Pflegeversicherung an den Pflegekosten |
2 | 770,00 EUR |
3 | 1.262,00 EUR |
4 | 1.775,00 EUR |
5 | 2.005,00 EUR |
Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse lediglich einen Anteil von 125,00 EUR pro Monat.
Die Kosten in der Seniorenresidenz Viktoria Luise
Die monatlichen Kosten, die für unsere Bewohner und Bewohnerinnen anfallen, gliedern sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Pflegegrad | Selbstzahler-Anteil |
1 | 2.150,39 EUR |
2 | 1.634,09 EUR |
3 | 1.633,98 EUR |
4 | 1.634,17 EUR |
5 | 1.634,14 EUR |