Zum Inhalt springen

Pflegesätze

Vollstationäre Pflege

Die monatlichen Pflegesätze in unserer Seniorenresidenz ergeben sich nach Abzug aller Zuschüsse durch die Pflegekasse und je nach dem zugrunde liegende Pflegegrad – aus der folgenden Tabelle:

Pflegegrad Selbstzahler ab 01.01.2025
1 2.971,12 EUR
2 2.580,75 EUR
3 2.580,84 EUR
4 2.580,84 EUR
5 2.580,77 EUR

Diese Preise wurden mit mehreren Pflegekassen und dem Sozialamt anhand unseres Leistungsangebots ausgehandelt. Unsere Leistungen werden regelmäßig und teilweise unangemeldet durch Besuche der Heimaufsicht überprüft.

Kurzzeitpflege nach Fix/Flex Regelung

Die Leistungen nach §§3 und 4 für die fixen und flexiblen Kurzzeitpflegeplätze werden durch den folgenden einheitlichen pflegegradunabhängigen Pflegesatz kalendertäglich vergütet:

  Anzahl der Tage
Einzug von zu Hause 19
Einzug aus dem Krankenhaus 16
   

Die noch selbst zu tragenden Kosten einer Kurzzeitpflege in der Seniorenresidenz Viktoria Luise ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

  Anzahl der Tage Selbstzahler-Anteil
Einzug von zu Hause pro Tag 47,52 EUR 19 902,88 EUR
Einzug aus dem Krankenhaus pro Tag 47,52 EUR 16 760,32 EUR
     

Selbstverständlich kann die Kurzzeitpflege auch länger erfolgen, als von der Pflegekasse bezuschusst wird. In diesem Fall muss jedoch zusätzlich zum Selbstzahler-Anteil auch der Pflegekassen-Anteil übernommen werden.

Verhinderungspflege nach Fix/Flex Regelung

Die Leistungen nach §§3 und 4 für die fixen und flexiblen Verhinderungspflegeplätze werden durch den folgenden einheitlichen pflegegradunabhängigen Pflegesatz kalendertäglich vergütet.

  Anzahl der Tage
Einzug von zu Hause 17
Einzug aus dem Krankenhaus 14

Die noch selbst zu tragenden Kosten einer Kurzzeitpflege in der Seniorenresidenz Viktoria Luise ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

 Anzahl der TageSelbstzahler-Anteil
Einzug von zu Hause pro Tag 47,52 EUR17807,84 EUR
Einzug aus dem Krankenhaus pro Tag 47,52 EUR14665,28 EUR

Selbstverständlich kann die Verhinderungspflege auch länger erfolgen, als von der Pflegekasse bezuschusst wird. In diesem Fall muss jedoch zusätzlich zum Selbstzahler-Anteil auch der Pflegekassen-Anteil übernommen werden.