Voraussetzungen für eine Aufnahme im Pflegeheim
Wenn es soweit ist, dass pflegebedürftige Senioren und Seniorinnen nicht mehr alleine zu Hause wohnen können bzw. nicht weiter zu Hause gepflegt werden können, ist ein Pflegeheim die beste Lösung. Hier werden die Senioren und Seniorinnen rund um die Uhr betreut und erhalten genau die Pflege, die sie brauchen.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Aufnahme im Pflegeheim möglich ist?
Pflegegrad
Um in einem Pflegeheim aufgenommen zu werden, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen – also mindestens Pflegegrad 2. Nur bei Senioren und Seniorinnen, bei denen mindestens dieser Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse ihren Anteil an den monatlichen Pflegekosten.
Heimnotwendigkeitsbescheinigung
Mit der sogenannten Heimnotwendigkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass für den Pflegebedürftigen ein Pflegegrad vorliegt und dass eine Heimunterbringung notwendig ist. Die Bescheinigung ist für eine Aufnahme im Pflegeheim unumgänglich. Sie stellt für das Pflegeheim sicher, dass die Kosten der Unterbringung anteilig von der Pflegekasse bezahlt werden. Die Heimnotwendigkeitsbescheinigung wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen/Pflegekassen (MDK) ausgestellt.