Wichtiges zum Vertragsabschluss mit einem Ambulanten Pflegedienst
Wenn Sie einen passenden Pflegedienst gefunden haben und auch bereits ein Erstgespräch über die Pflegeleistungen des Dienstes geführt haben, steht wahrscheinlich als Nächstes die Vertragsunterzeichnung an. Lassen Sie sich dabei nicht unter Druck setzen, sondern nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Sie sollten den Vertrag gründlich und in Ruhe lesen – vor allem auch das Kleingedruckte.
Bei dem Vertrag mit einem Ambulanten Pflegedienst handelt es sich um einen sogenannten Dienstvertrag. Der Leistungserbringer (Ambulanter Pflegedienst) schuldet Ihnen (dem Leistungsnehmer) die vereinbarten Leistungen – aber keinen Erfolg. Die Leistungen des Dienstes müssen selbstverständlich pflegefachgerecht durchgeführt werden, aber der Pflegedienst ist beispielsweise nicht dafür verantwortlich, dass der Pflegebedürftige – soweit überhaupt möglich – wieder vollständig gesund wird.
Die folgenden Positionen sollten Sie sich im Pflegevertrag besonders intensiv ansehen:
Haftung
Der Pflegedienst haftet selbstverständlich für alle Schäden, die die Mitarbeiter anrichten. Hierbei wird zwischen Sach- und Personenschäden unterschieden. „Sachschäden“ sind zum Beispiel beschädigtes Geschirr und „Personenschäden“ sind beispielsweise „Wundliegen durch nicht fachgerechte Lagerung“. Einen Vertragspassus wie „lediglich bei grober Fahrlässigkeit“ müssen Sie auf keinen Fall akzeptieren. Damit würde der Pflegedienst seine Haftung nämlich stark einschränken.
Pflegedokumentation und Leistungsnachweise
Im Pflegevertrag sollte auf jeden Fall stehen, dass die erbrachten Leistungen alle schriftlich festgehalten werden. Außerdem sollte festgelegt werden, dass die Pflegedokumentation bei der pflegebedürftigen Person zu Hause verbleibt. Empfehlenswert wäre außerdem, dass die Leistungsnachweise direkt nach dem jeweiligen Einsatz des Ambulanten Pflegedienstes von Ihnen unterschrieben und freigegeben werden müssen.
Monatliche Abrechnung
Die Leistungsnachweise sollten als Grundlage für die monatliche Abrechnung des Pflegedienstes dienen.
Vertragspartner
Der Vertragspartner des Pflegevertrages sollte ausschließlich der Pflegebedürftige sein. Wenn der Pflegebedürftige den Vertrag nicht mehr unterschreiben kann, kann dies auch der gesetzliche Betreuer tun. Pflegende Angehörige sind jedoch nicht automatisch gesetzliche Betreuer. Diese dürfen den Vertrag nur unterschreiben, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
Investitionskosten in der Ambulanten Pflege
Möglicherweise berechnet Ihnen der Pflegedienst zusätzlich sogenannte Investitionskosten – zum Beispiel für die Instandhaltung des Fuhrparks. Pflegedienste dürfen hierfür Pauschalen ansetzen, diese müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen.
Kündigungsfristen
In der Regel wird der Pflegevertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Gibt es keine vereinbarte Kündigungsfrist, gilt eine gesetzliche Frist von 14 Tagen. Sie können den Pflegevertrag jedoch auch jederzeit fristlos kündigen, wenn Sie kein Vertrauen mehr in den Pflegedienst haben. In dem Pflegevertrag sollte auf jeden Fall festgelegt werden, dass der Vertrag während eines möglichen stationären (oder auch teilstationären) Aufenhalts pausiert. Bei einem endgültigen stationären Aufenthalt oder bei dem Tod des Pflegebedürftigen sollte der Vertrag sofort und automatisch enden.